Sicher unterwegs mit Wiesemann:

Krankenfahrten
in Dortmund

»Ob sitzend oder liegend – wir bringen Sie sicher & komfortabel hin und zurück – versprochen!«

Wir sind Vertragspartner mehrerer Krankenhäuser und aller gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Kunden: Wir rechnen Ihre ärztlich verordnete Krankenfahrt – im Falle einer geklärten Kostenübernahme – direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für sie entfallen damit etwaige Vorauszahlungen und beispielsweise das Einreichen der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse.

Unsere enge Zusammenarbeit mit vielen Krankenhäusern in Dortmund erleichtert Ihnen außerdem auch den Rücktransport, indem das Krankenhaus sich mit uns in Verbindung setzen kann bezüglich Zeit-/Terminabstimmungen.

Unser Service: Wir geleiten Sie außerdem auf Wunsch direkt bis zur richtigen Station im jeweiligen Krankenhaus und in der Arztpraxis. Falls Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen oder Umsetzen in Ihren Rollstuhl benötigen, sind wir Ihnen auch da gerne behilflich. Falls Sie nicht gehfähig sind, tragen wir Sie auch aus Ihrer Wohnung bis zu einem unserer dafür umgebauten Liegemietwagen.

Und sollte Ihre ärztliche Verordnung doch einmal nicht korrekt ausgestellt gewesen sein, lassen wir diese wenn möglich für Sie durch den ausstellenden Arzt korrigieren. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren!

Wann wird eine Krankenfahrt durch die Krankenkasse genehmigt?

Wenn Sie eine Krankenfahrt zum Arzt oder Krankenhaus oder von dort zurück benötigen, ist die erste Voraussetzung, dass ein Arzt diese verordnet.

Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegt, benötigen Sie seit dem 1.1.2019 auch keine schriftliche Genehmigung mehr von der Krankenkasse.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen eine Leistung im Bezug auf Krankenfahrten zusteht, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich dazu und setzen uns auch bei Nachfragen mit Ihrer Krankenkasse für Sie auseinander.

Natürlich gibt es auch Sonder- und Ausnahmefälle. Ob dort eine Möglichkeit der Kostenübernahme besteht, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Wer stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (sog. Transportschein) aus?

Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung nach Muster 4 – auch Transportschein genannt – muss vom Arzt ausgefüllt werden. Dazu zählen mindestens:

  • die Angabe der Fahrtart (bspw. ob ambulant oder zur stationären Aufnahme),
  • das benötigte Transportmittel (Taxi oder Liegemietwagen) und
  • das Fahrtziel.

Im Falle einer ambulanten Fahrt empfiehlt sich auch noch eine Begründung und/oder Angabe des Pflegegrades oder Merkzeichens im Schwerbehinderten­ausweises.

Besonderheit bei ambulanten Krankenfahrten

Die Besonderheit ambulanter Fahrten liegt darin, dass diese nicht prinzipiell von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden wie beispielsweise Einweisungen oder Entlassungen.

Die Krankenkasse übernimmt nur dann die Fahrtkosten, wenn bestimmte Kriterien vorliegen. Sie benötigen mindestens den Pflegegrad 3 im Zusammenhang mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis.

Ab Pflegegrad 4 liegt ein genereller Anspruch vor ebenso bei den Merkzeichen „aG“, „H“ und „BL“ im Schwerbehindertenausweis.

Ablauf einer Krankenfahrt bei gesicherter Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Der Arzt hat Ihnen einen Transportschein ausgestellt und Sie erfüllen die Kriterien? Dann brauchen Sie sich um den Rest keine Gedanken mehr zu machen. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie! Dafür müssen Sie uns lediglich die Durchführung der Fahrt in Form einer Unterschrift bestätigen. Ihr Vorteil: Sie müssen weder in Vorkasse treten noch die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse für die Erstattung einreichen.

Falls Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie lediglich den festgeschriebenen Eigenanteil bezahlen. Dieser beläuft sich auf 10 % der Fahrtkosten, mindestens aber 5,00 € und maximal 10,00 € pro Fahrt.

Wenn Sie häufig Leistungen wie Medikamente, Krankenfahrten etc. in Anspruch nehmen müssen, kann es sich für Sie lohnen, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dazu müssen gesetzlich Versicherte Ihre persönliche Belastungsgrenze von 2 % und chronisch Kranke 1 % Ihres Bruttoeinkommens erreicht haben. Setzen Sie sich hierfür mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, die Ihnen einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zuschicken kann.

Sie sind in diesem Jahr bereits von der gesetzlichen Zuzahlung befreit? Dann müssen Sie selbstverständlich gar nichts zuzahlen. Zeigen Sie lediglich dem Fahrer Ihren Befreiungsausweis vor.

Krankenfahrt sitzend

Bei einem Sitzendtransport werden Sie von zwei Mitarbeitern auf einen Tragestuhl gesetzt, mit Sicherheitsgurten korrekt gesichert und anschließend in einen unserer Liegemietwagen gehoben oder über eine Rampe geschoben – je nach Fahrzeugtyp. In dem Liegemietwagen rastet der Tragestuhl mithilfe eines Sicherungssystems fest ein und ist sicher im Fahrzeug befestigt.

Der Beifahrer wird während der Fahrt bei Ihnen sitzen und zu Ihrer Betreuung zur Verfügung stehen.

Am Ziel angekommen, bringen wir Sie bis zum gewünschten Ort und setzen Sie dort wieder in Ihren eigenen Rollstuhl oder auf einen geeigneten Stuhl des Behandlers um.

Falls an Ihrer Wohnadresse oder am Zielort eine Trageleistung aufgrund von Treppen etc. erforderlich ist, ist diese selbstverständlich inklusive.

Gültig für alle Fahrten:

Selbstverständlich nehmen wir Ihr Gepäck mit und eine Begleitperson kann grundsätzlich beim Transport kostenlos mitfahren.

Krankenfahrt mit Rollstuhltransport

Bei einem Rollstuhltransport werden Sie von einem einzelnen Mitarbeiter in einem firmeigenen oder – falls gewünscht – in Ihrem eigenen Rollstuhl abgeholt und in unser Fahrzeug geschoben. Dort wird der Rollstuhl mittels Spanngurten im Fahrzeug befestigt und Sie werden zusätzlich noch durch einen Sicherheitsgurt korrekt gesichert.

Am Ziel angekommen, bringt der Mitarbeiter Sie bis zum gewünschten Ort.

Bei dieser Art des Transports gilt es zu beachten, dass sowohl der Start- als auch der Zielort ebenerdig sein müssen, da eine Trageleistung nicht erbracht werden kann.

Krankenfahrt liegend

Bei einem Liegendtransport werden Sie von zwei Mitarbeitern auf eine Krankentrage umgelagert, mit Sicherheitsgurten korrekt gesichert und anschließend auf dieser Trage in unser Fahrzeug geschoben. Im Fahrzeug rastet die Trage dann mithilfe eines Sicherungssystems fest ein und ist sicher im Fahrzeug befestigt.

Der Beifahrer wird während der Fahrt bei Ihnen sitzen und zu Ihrer Betreuung zur Verfügung stehen.

Am Ziel angekommen, bringen wir Sie bis zum gewünschten Ort und lagern Sie dort noch einmal korrekt in Ihr Bett oder auf eine geeignete Liege des Behandlers um.

Falls an Ihrer Wohnadresse oder am Zielort eine Trageleistung aufgrund von Treppen etc. erforderlich ist, ist diese selbstverständlich inklusive.

Fahrtkosten Krankenkasse Begleitperson

Eine Begleitperson kann grundsätzlich bei einer Krankenfahrt von Wiesemann kostenlos mitfahren.

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